Skip to content

ZUM LENZ

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Mieter und dem Vermieter, die Sachverhalte über die mietweise Überlassung von Zimmer zur Beherbergung und für alle weiteren für den Mieter erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der Beherbergung und der Vermietung regeln. Mit der Buchung bzw. mit dem Auftrag zur Anmietung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur „AGB“) in der zum Zeitpunkt der Abgabe der Mietung geltenden Fassung an. Die AGB regeln die Einzelheiten der Vertragsbeziehung und enthalten zugleich wichtige  Verbraucherinformationen in der rechtlich maßgeblichen Fassung.

1.2 Begriffsdefinitionen:

„Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.

„Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc).

„Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person
des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag
abschließt.

„Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Betreiber der „www.zumlenz.at“ Website ist:
WL Freizeit GmbH & Co.KG, Korneuburgerstrasse 13-15/Top 7 – 2103 Langenzersdorf

 

UID: ATU78676103   Firmenbuchnr: 590731y
Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen, Wünschen und Beschwerden:
E-Mail: info@zumlenz.at
Telefon: +43 664 23 46 318

1.3 „Mieter“ ist jede Person, die ein Rechtsgeschäft zu privaten und/oder geschäftlichen Zwecken abschließt. Die Mietung ist erst zulässig mit Vollendung vom mindestens dem 18. Lebensjahres.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Reservierungsauftrags vom Mieter zustande. Ein Reservierungsauftrag entsteht durch die aktive Auswahl des Mieters von einem der zu mietenden Objekte auf der Online-Plattform. Indem der Mieter die angegebenen Schritte der Online-Plattform befolgt, wird der Vermieter über die Mietanfrage benachrichtigt.
Nach erfolgter Überprüfung bestätigt der Vermieter den Eingang der Auswahl der Herberge des Mieters, indem der Mieter eine Buchungsbestätigung per Mail vom Vermieter bekommt. Das Buchungsangebot enthält auch die gesamte zuzahlende Summe für den Mieter. Erst wenn das Objektes durch den Mieter bezahlt worden ist, gilt die Buchung als fixiert. Dies stellt den rechtmäßigen Vertragsabschluss zwischen Mieter und Vermieter.

2.2 Mit der Buchungsbestätigung erhält der Mieter Angaben über die Zahlung und Höhe des Mietpreises, sowie über die Angaben des Aufenthaltszeitraumes in der Ferienwohnung. Mit rechtzeitigem Eingang der genannten Zahlung durch den Mieter wird der Mietvertrag für beide Seiten rechtsverbindlich. Der Mieter erklärt sich für die vertraglichen Verpflichtungen aller mitreisenden Personen verantwortlich.

2.3 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher bzw. englischer Sprache.

3. LEISTUNGEN UND PREISE

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Vertrages oder der Buchungsbestätigung. Die Leistungsbeschreibung im Internet wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Für eingeschlichene Fehler wird aber keine Gewähr übernommen.

3.2 Das Mietobjekt darf nur von der in der Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden.
Kinder gelten dabei als Personen.

3.3 Der Vermieter behält sich vor, die Preise für die angebotenen Ferienwohnungen kurzfristig zu ändern, um Belegungslücken zu füllen. Bereits bestehende Vermietungen und die zugehörigen Mietverträge und Buchungsbestätigungen bleiben in diesem Falle unverändert. Der Mieter kann aus einer zwischenzeitlichen Preisänderungen keine Forderungen dem Vermieter gegenüber ableiten.

4. MIETDAUER

4.1 Die Mietdauer ist im Mietvertrag festgelegt. Die Anreise erfolgt ab 16:00 Uhr und die Abreise bis spätestens 11:00 Uhr. Abweichungen hiervon sind nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Der Vermieter ist berechtigt in diesem Fall einen Zuschlag zu verlangen.

5. FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG

5.1 Die Zahlung ist fällig, sobald der Mieter eine Buchungsbestätigung per Mail bekommen hat. Die Kosten für das gemietete Objekt des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung verlangen.

5.2 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt die Reservierung zu stornieren.

5.3 Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen im Falle eines Schadens durch den Mieter am Eigentum des Vermieters.

5.4 Die Zahlung erfolgt über folgende Zahlungsmethode, wenn:

 · Kreditkarte (Visa und/oder Mastercard und/oder American Express)

6. BEENDIGUNG DES VERTRAGS

Beide Vertragsparteien haben das Recht, das Vertragsverhältnis durch folgende Arten zu beenden:
· Kündigung
· Rücktritt bzw. Stornierung
· Außerordentliche Gründe

6.1 Die Kündigung des Vertrages steht dem Mieter sowie dem Vermieter zu. Es gelten hierzu folgende Bestimmungen:

· Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und jeweils zu ihrer Wirksamkeit der anderen Vertragspartei gegenüber vorgelegt werden.

· Im Falle einer Kündigung seitens des Mieters muss die Kündigung fristgerecht (Stornofrist) eingelangt werden. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass dieser die Kündigung schriftlich und fristgerecht dem Vermieter mitgeteilt worden ist.

6.2 Der Rücktritt bzw. die Stornierung des Vertrages bewirkt die Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses. Im Ergebnis müssen beide Vertragsparteien so gestellt sein, als ob der Vertrag nie existiert hätte. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
· Rücktritt/Stornierung vom Vertrag seitens des Mieters

· Der Mieter kann jederzeit mit einer schriftlichen Rücktrittserklärung gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
· Kostenlose Stornierungen von der Seite des Mieters (unabhängig vom
Buchungsdatum) sind in der Regel möglich. Die Stornierung muss dabei jedoch beim Vermieter bis spätestens 14 Tagen vor dem gebuchten Anreisetermin eingehen.
· Kostenpflichtig wird die Stornierung bzw. der Rücktritt erst, wenn nach dem oben genannten Zeitraum storniert wird bzw. der Mieter nicht zum Anreisetermin erscheint, was einer Rücktrittserklärung gleichkommt. Dann kann der Vermieter
die Vorauszahlung behalten.
· Ausnahmeregelungen werden unmittelbar nach dem Erhalt der Reservierungsbestätigung vom Leistungsträger direkt mit dem Gast schriftlich vereinbart und gelten dementsprechend nur für diesen Fall. Für weitere Ausnahmeregelungen zu denselben Vertragspartnern kann dies zwischen WL Freizeit GmbH & Co.KG und dem jeweiligen Kunden individuell schriftlich vereinbart werden.

6.3 Rücktritt/Stornierung vom Vertrag seitens des Vermieters

· Wird die verlangte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Rücktrittserklärung bzw. Stornierung ist in schriftlicher Form an den Mieter zu versenden.

6.4 Außerordentliche Gründe, die zur Beendigung des Vertrages berechtigen
Weiters ist der Vermieter aus sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Falls höhere Gewalt oder andere vom Vermieter entweder nicht zu vertretende, zu erwartende unsittliche und/oder unzumutbare Umstände die Erfüllung des Vertrages seinerseits unmöglich machen, steht es dem Vermieter zu, vom Vertrag zurückzutreten. Beispielsweise wäre dies der Fall, wenn ein Kunde ein Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht hat. Falls außerdem der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen durch diesen Kunden den reibungslosen Geschäftsablauf, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, kann der Vermieter auch vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

In exemplum:
· Störendens Verhalten · Aufnahme zusätzlicher Gäste (für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung kann der
Vermieter einen angemessenen Zuschlag für die Überbelegung verlangen)
· Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des
Mieters auf Schadensersatz.

6.4.1 Vorzeitige Abreise bzw. verspätete Anreise des Mieters
· Bei vorzeitiger Abreise bzw. verspäteter Anreise ist der Mieter nicht berechtigt, durch eine vorzeitige Abreise bzw. verspätete Anreise eine Rückerstattung vom Vermieter zu verlangen.

7. HAFTUNG

7.1 Der Mieter haftet für die durch Ihn oder die mitreisenden Personen verursachten Personen- und Sachschäden. Diese beinhaltet sowohl den Verlust und die Beschädigung von Miet-, Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, sofern diesen den normalen gebrauchsüblichen Verschleiß bei sorgsamem Umgang übersteigen. Eltern haften für ihre Kinder. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden am Eigentum des Mieters.

7.2 Im Falle des Verlustes der Schlüssel ist der Mieter verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzten.

7.3 Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage gegen Entgelt zurückgesendet.

8. PFLICHTEN DES MIETERS

8. 1 Der Mieter verpflichtet sich, die Zimmer einschließlich aller darin befindlichen Geräte pfleglich zu behandeln. Alle Schäden, die durch den Mieter oder mitreisende Personen oder seinen  Besuchern verursachten werden, sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Der entstandene Schaden muss vom Mieter dem Vermieter ersetzt werden.

8.2 Der Mieter hat sich an folgende Hausordnung zu halten:
· Das Mitbringen von Haustieren ist nach Vereinbarung und nur in ausgewählten Zimmer gestattet.
· Anfallender Müll ist in die dafür bereitstehenden Behälter zu entsorgen.
· Der Mieter hat sich an die vorgeschriebenen Ruhezeiten ab 22:00 bis 08:00 Uhr zu halten.
· In der gesamten Frühstückspension ist das Rauchen untersagt.
· Die Veranstaltung von Partys ist nicht erlaubt.

8.3 Das Ausfüllen des Online Registrierungsformulars ist verpflichtend von jedem Gast auszufüllen und an den Vermieter zu überbringen.

8.4 Beim Check-Out ist darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen fest verschlossen sind. Der Vermieter haftet nicht für Schäden bei Einbruch oder Diebstahl am Eigentum des Mieters.

8.5 Der Mieter hat sich an die Vorschriften, die auf der Website ersichtlich sind, zu halten.

9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1 Grundsätzlich gelten die zivilrechtlichen Gewährleistungsansprüche nach ABGB und wenn ein Konsument involviert ist, greifen ebenso die Bestimmungen des KSchG.

9.2 Sollten beim Bezug der Zimmer Mängel festgestellt werden, so sind diese unverzüglich
dem Vermieter zu melden. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so ist der Mieter zur
Mietminderung oder Kündigung berechtigt. Die Kündigung des Mietvertrages ist des Weiteren möglich, wenn die Nutzung durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Feuer etc. erheblich erschwert oder gefährdet wird.

9.3 Der gezahlte Mietpreis für die Restdauer des Mietverhältnisses wird in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. PARKPLÄTZE

10.1 Es stehen öffentliche Parkplätze auf der Straße zur Verfügung.

10.2 Für Beschädigungen, Einbruch oder Diebstahl der Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.

11. REISEVERTRAGSRECHT

11.1 Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Miet- und Stornobedingungen nichtig, unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahekommt.

13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

13.1 Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis ist der Ort, wo sich das vermietende Objekt befindet, 2091, Langau bei Geras

13.2 Der ausschließliche Gerichtsstand ist das zuständige Bezirksgericht Horn.

 

Kontakt

Langau 105,
2091 Langau bei Geras

Rezeption

Montag bis Sonntag
08:00 - 11:00 Uhr
16:00 - 20:00 Uhr

Vernetze dich mit uns!

Back To Top